• Veröffentlichungsdatum : 22.08.2019
  • – Letztes Update : 27.08.2019

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Militärsprachmitteln heute

Manfred Gratzer

"Herr Vizeleutnant, Sie dolmetschen morgen. Sie können ja ein wenig Kroatisch! Nicht wahr?" Wer sich Sprachmitteln so vorstellt, liegt leider grundfalsch. Über das richtige Sprachmitteln erschienen im TRUPPENDIENST bereits mehrere Beiträge, die bislang einiges bewirkt haben. Sprachmitteln ist jedoch eine „lebende Tätigkeit“ und daher mit ständigen Änderungen verbunden. Die wichtigsten davon erfolgten Anfang 2019 und betreffen die Stufeneinteilung des dafür qualifizierten Personals sowie die Stufeneinteilung der Qualität der zu erbringenden Leistung beim Sprachmitteln.

Die Entwicklung von Streitkräften ist ein ständiger Prozess. Derzeit erlebt das Österreichische Bundesheer (ÖBH) abermals eine Veränderung seiner Organisation. Die Ausrüstung, die Bewaffnung und Verfahren passen sich laufend neu an. Das gilt ebenfalls für das Thema Sprachmitteln. Qualifizierte Sprachmittlung (in den Militärsprachen) gab es schon in der Donaumonarchie. Aufgrund der Internationalisierung von Militäraufgaben (z. B. EU Battlegroups), des rasanten Anstieges wehrpflichtiger Österreicher mit Migrationshintergrund sowie des gestiegenen Migrationsdruckes auf Europa sind die Möglichkeiten und die Wichtigkeit des Sprachmittelns in den vergangenen Jahrzehnten überproportional stark angestiegen.

Dem trägt das ÖBH unter anderem durch die Neubewertung von haupt- und nebenamtlichen Aufgaben im Sprachbereich sowie durch deren Strukturierung Rechnung. Durch eine Neubewertung, sind die Struktur und die damit verbundenen Tätigkeiten im Aufgabenportfolio der damit befassten Personen, Dienststellen und Einheiten klar abgebildet.

Sprachmittlung und Sprachmittler

Es gibt nun (gemäß VBl. I 14/2019 „Sprachmittlerwesen im Bundesheer - Grundsätze und Richtlinien, Fassung 2019“) drei verbindliche Stufen der allgemeinen Sprachmittlung sowie der Militärsprachmittlung im Bundesheer:

  • Stufe I: Rechtsverbindliche Dokumente wie Verträge, Verhandlungen mit Rechtswirksamkeit;
  • Stufe II: Normen und Handlungsanweisungen;
  • Stufe III: Arbeitsdokumente, Sprachmittlung im Felde (z. B. im Grenzeinsatz, bei der Öffentlichkeitsarbeit, bei der Stellung, bei internationalen Übungen und Wettkämpfen, bei der Katastrophenhilfe, bei Partnerschaftsveranstaltungen und im Auslandseinsatz vor Ort).

Die Sprachmittler werden nun ebenfalls in drei verbindliche Stufen eingeteilt, wobei die jeweilige Stufe dem Umfang sowie der Tiefe der allgemein- und fachsprachlichen Qualität der Übersetzungs- und Dolmetschkenntnisse entspricht:

  • Stufe 1: Dolmetscher, Übersetzer, Translator (Akademiker);
  • Stufe 2: Philologen, Lehramtsinhaber (Akademiker);
  • Stufe 3: Sprachkundige (auch Nichtakademiker).

Militärsprachmittler sind diese Personen allerdings erst, wenn sie über die militärische Terminologie und militärisches Fachwissen verfügen.

Militärsprachmittler sind diese Personen allerdings erst, wenn sie über die militärische Terminologie und militärisches Fachwissen verfügen.

Zur Sicherstellung der geforderten Qualität, insbesondere des Beherrschens der Fachsprachen, sind Ausbildung, Schulung und eine gezielte anlassbezogene Vorbereitung zwingend erforderlich. Für jede dieser drei Stufen ist jedoch ein ebenen- und anlassrelevantes Beherrschen der jeweiligen Militärkultur, der Militärsprache(n) bzw. Militärfachsprache(n) erforderlich. Dies schließt deren Terminologie sowie das richtige Verhalten als Sprachmittler des Bundesheeres (der de facto „Stabsmitglied“ ist) mit ein!

Grundsätzlich gilt die Regel, dass Sprachmitteln von einer Ausgangs- in eine Zielsprache erfolgt. Was bisher nur wenig Beachtung fand, ist die immer häufigere Notwendigkeit auch über eine „Brückensprache“ - in der Regel Englisch - sprachzumitteln. Hierbei handelt es sich um eine besondere Qualifikation, da dafür drei Sprachen (Erstsprache, Zweitsprache und „Brückensprache“) entsprechend beherrscht werden müssen - eine Herausforderung, der zukünftig wesentlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.

Fallbeispiele

 

Beispiel 1

Eine ausländische Kompanie ist bei einer Übung oder im Einsatz Teil eines öster- reichisch geführten Bataillons (oder umgekehrt). Sprachmittler der Stufe 3 tragen aufgrund ihrer Fachkenntnisse dazu bei, dass die jeweils anderssprachigen Kräfte beispielsweise ihre Unterkünfte finden, die Regeln auf dem Truppen-übungsplatz verstehen oder etwa Sicherheitsbestimmungen einhalten. Eine wörtliche Übersetzung genügt oftmals nicht, weil selbst lexikalisch entsprechende Fachbegriffe in verschiedenen Armeen manchmal andere Bedeutungen haben. Der Begriff „Nachrichten“ ist z. B. in manchen Ländern ein Synonym für Auslandsaufklärung („Nachrichtendienst“), in anderen hingegen für das Fernmeldewesen („Luftnachrichtentruppe“). Aufgrund ihrer Kenntnis der Fachterminologien leisten die Sprachmittler beiden Seiten eine aktive Hilfestellung, erfüllen aber darüber hinaus auch vor Ort ihre Aufgaben als Teil des jeweiligen Heeres. Sie können für ihren Eigenschutz sorgen, verhindern sprachlich bedingte Missverständnisse und leisten damit deutlich mehr als angemietete „neutrale“ Übersetzer.

Beispiel 2

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit österreichischer und tschechischer ABC-Abwehrkräfte (z. B. im Falle von Atom- oder Chemieunfällen oder dem Einsatz von Massenvernichtungsmitteln durch Terroristen) sowie beim Training österreichischer ABC-Abwehrkräfte in Vyškov (Tschechien), einem der bestausgerüsteten ABC-Abwehrübungs-plätze Europas, dienen eigens geschulte Sprachmittler der Stufe 3 aus dem Bereich der ABC-Abwehr. Diese befinden sich jeweils vor Ort, leben in der Lage und beherrschen die Fachsprache. Weil nicht davon auszugehen ist, dass auf Durchführungsebene (Chargen, Unteroffiziere und Fremdkräfte) beide Seiten ausreichend Fachenglisch beherrschen, kommt diesen Sprachmittlern eine besondere Bedeutung zu. Sie sind nicht durch Übersetzer anderer Stufen oder Bereiche bzw. durch zivile Dolmetscher ersetzbar, weil diese primär über keine erforderliche Erfahrung im Umgang mit Kampfstoffen besitzen. Außerdem fehlt ihnen die nötige Fachterminologie sowie die richtige Anwendung von Ganzkörperschutzanzügen.

Beispiel 3

Kräfte des ÖBH nehmen regelmäßig an einer periodisch stattfindenden, großen Fachausstellung in Grenznähe teil, z. B. an der Internationalen Funkausstellung in Laa an der Thaya. Dort kommt es zu Hunderten Begegnungen sowie Fachgesprächen mit hochqualifizierten Personen des Nachbarstaates. Die Informationsschau des ÖBH wird etwa von Politikern (auch des Nachbarstaates), ausländischen Vereinspräsidenten und „hochrangigen“ Firmentechnikern besucht. Veranstaltungen wie diese sind ein ideales Tätigkeitsfeld zum Einsatz von Sprachmittlern der Stufe 3, in dem Fall passenderweise aus dem Bereich Führungsunterstützung/Funk bzw. Amateurfunk zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den ausländischen Gästen. Spricht anlässlich einer Ausstellung beim Empfang im Rathaus oder der Eröffnung eines Festgeländes der Verteidigungsminister bzw. ein ranghoher Offizier, sollte dessen Rede allerdings von einem Sprachmittler der Stufe 2 oder 1 gedolmetscht werden.

 

Beispiel 4

Eine österreichische Delegation besucht eine Militärakademie oder Unter-offiziersakademie eines europäischen Staates (z. B. Finnland, Polen oder Frankreich). Ein Sprachmittler der Stufe 3 begleitet die Delegation, um bei der Lösung eventueller Tagesprobleme zu helfen. Weil kaum ein österreichischer Delegations-teilnehmer (Militärakademiker oder Kursteilnehmer an der Heeres-unteroffiziersakademie) die Landessprache spricht und weil das Englisch auf Unteroffiziersebene (meist Stufe 2) beider Seiten für eine Fachkommunikation nicht ausreicht, ist der Sprachmittler für die Kommunikation auf dieser Ebene unverzichtbar. Die „offiziellen“ Ansprachen des Delegationsleiters - Texte der Stufe II - werden entweder vom Sprachmittler des Gastlandes gedolmetscht oder in Österreich durch Sprachmittler der Stufe 2 schriftlich vorbereitet. Sinngemäß gilt all das auch für einen ebensolchen Delegationsbesuch (z. B. aus Finnland, Polen oder Frankreich) in Österreich.

 

Beispiel 5

Eine effiziente Auswertung militärischer Fach- und Truppenzeitschriften sowie von Fachtexten aus dem Internet (meist Texte der Stufe III) ist untrennbar mit den militärischen Fähigkeiten der Übersetzer verbunden. Sprachmittler der Stufe 3 erkennen schon beim Durchblättern einer fremdsprachigen Publikation oder dem Durchlesen einer Internetseite, ob diese oder ein Teil davon für das Bundesheer bzw. eine bestimmte Waffengattung von Belang ist. Niemand verlangt von Translatoren der Stufe 3, den Beitrag druckreif zu übertragen, um den Inhalt deutschsprachigen Bedarfsträgern verfügbar zu machen. Das ist Aufgabe von Sprachmittlern der Stufe 2, die aber aufgrund der Materialfülle mit der Gesamtauswertung oder -übersetzung überfordert wären. Sie bearbeiten daher nur besonders wichtige Zeitschriften und ausgewählte Beiträge. Externe Sprachmittler wüssten womöglich nicht einmal genau, wonach sie überhaupt suchen sollten, denn sie leben nicht in der Lage und müssten sich das latente militärische Fachwissen der Dolmetscher des Bundesheeres erst mühsam, kosten- und zeitaufwändig aneignen. 

Beispiel 6

Im Sinne des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung kommt es immer häufiger vor, dass es zu Verifizierungs- oder Sicherheitsabfragen kommt, um die Berechtigung zu einer Anfrage oder die Richtigkeit einer Aussage zu überprüfen. In Deutsch ist dabei die Frage nach einer Rückrufnummer, die Bestätigung einer Aussage durch eine Prüffrage und vieles mehr bereits etwas ungewöhnlich, aber zum Schutz der betreffenden Personen im Sinne der oben angeführten Gesetze zwingend notwendig. Oft kann es aber erforderlich sein, derartige Verifizierungs- oder Sicherheitsabfragen auch Menschen zu stellen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Ein Sprachmittler der Stufe 2 kann die bereitgestellten Angaben verifizieren oder falsifizieren. Durch konkretes Befragen der Person nach vordergründig gar nicht relevanten Inhalten können hierbei wichtige Hinweise gewonnen werden. Beantwortet die Person etwas nicht richtig oder gar nicht, besteht schlichtweg der begründete Verdacht, dass sie lügt. Der Sprachmittler muss dabei gar nicht vor Ort sein, er kann ebenfalls mittels Video oder Telefon zugeschaltet werden. Als Angehöriger des ÖBH leistet der Übersetzer (gleichsam als Stabsmitglied) aktiv einen Beitrag zur Wahrheitsfindung und erfüllt damit eine Aufgabe, die über die Tätigkeit eines angemieteten „neutralen“ Dolmetschers deutlich hinausgeht.

Beispiel 7

Im Vorfeld einer Konferenz über grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Streitkräften (z. B. bei Terror oder bei Naturkatastrophen) geht es um das Verfassen eines Vertragstextes (Text der Stufe I) mit einem Nachbarstaat. Sprachmittler der Stufe 1 sorgen, aufgrund ihrer Kenntnis beider Terminologien, dafür, dass es dabei später keine Missverständnisse oder Unklarheiten gibt. Darüber hinaus sind diese Sprachmittler häufig in der Lage, die Texte nicht nur zu übersetzen, sondern sie auch Nichtsoldaten des eigenen Landes sowie des Nachbarstaates inhaltlich zu erklären. Das kann wichtig sein, weil viele Nichtsoldaten (wie Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienste) die Terminologie nicht kennen. Sie sorgen dafür, dass das eigene Land nicht absichtlich oder unabsichtlich übervorteilt wird und leisten damit mehr als angemietete „neutrale“ Übersetzer. Taucht bei einer derartigen Konferenz z. B. der Vorschlag auf, Waffen vom Kaliber 5,56 mm wegen eines etwaigen Gewebeschocks generell zu verbieten - was in der Vergangenheit tatsächlich bereits einmal der Fall war - kann der sachkundige Sprachmittler einen Nichtsoldaten sofort darauf hinweisen, dass ein derartiger Beschluss eventuell dazu führen könnte, die Verwendung aller Sturmgewehre 77 des ÖBH zu untersagen.

 

Beispiel 8

Pflichtenhefte für Waffen, Munition und militärisches Gerät sind rechtsverbindliche Grundlagen zur Beschaffung (Texte der Stufe I) und müssen daher eindeutig sein, Bedienungsanleitungen ebenfalls. Bei der Übersetzung von Pflichtenheften in die Vertragssprache bzw. von Bedienungsanleitungen in die Anwendersprache geht es sowohl um die verwendeten Fachbegriffe als auch um deren Auslegung. Der Winkel, bei dem ein Geschoss gerade nicht mehr bzw. gerade noch nicht von einer Panzerplatte abprallt, wird z. B. in manchen Ländern als Winkel zwischen Geschossachse und Panzerplatte angegeben, in anderen Ländern hingegen als Winkel zwischen Geschossachse und einer vom Auftreffpunkt ausgehenden senkrechten Linie zur Panzerplatte. 60° der einen Messmethode entsprechen daher 30° der anderen und umgekehrt. Sprachmittler der Stufe 1 sind aufgrund ihres militärischen Fachwissens bzw. ihrer konkreten anlassbezogenen Vorbereitung für derartige „Feinheiten“ sensibilisiert und können sie bei der Übersetzung berücksichtigen. Selbst hervorragenden zivilen Übersetzern ist der Unterschied der Messmethode gar nicht bewusst. Sie würden lexikalisch richtig 30° mit 30° übersetzen und damit die Aussage des Quelltextes unbewusst „verfälschen“, was später zu Rechtsstreitigkeiten führen könnte.

Auf einen Blick

Das Sprachmitteln im Bundesheer gibt es seit der Gründung des ÖBH, und es wird auch in Zukunft eine zentrale Rolle innerhalb des Militärs einnehmen. Die Grafik (siehe oben) zeigt die Entwicklung des Militärsprachwesens von den Anfängen über die Fremdsprachenabteilung der Landesverteidigungsakademie bis zum Sprachinstitut des Bundesheeres. Ein Vergleich des „Umfeldes“ und der Aufgaben der damaligen Fremdsprachendienste mit heute, zeigt deutlich den Anstieg der Bedeutung des Fremdsprachenwesens als militärische Kernkompetenz. Aufgrund der Internationalisierung sowie der ständigen Erweiterung der Militärterminologien lässt sich die Priorität des Sprachmittelns im ÖBH auch in absehbarer Zukunft mit „Tendenz steigend“ zusammenfassen.

Deshalb sollen und müssen die Sprachmittler aller drei Stufen - darunter sind ebenfalls bereits zahlreiche Frauen - Worte und Texte (jeweils fähigkeitsabhängig) möglichst richtig übertragen, das steht außer Zweifel. Darüber hinaus sind diese Sprachmittler aber auch in ihren ureigenen militärischen Einsatzbereichen „sachverständig“, ist doch ihre militärische Tätigkeit mit dem „reinen“ Übersetzen (systemimmanent) untrennbar verbunden. Das befähigt sie, im Sinne der militärischen Auftragserfüllung, manches klarzustellen, zu bewirken oder zu verhindern. Dieses militärspezifische Sprachmitteln - durchgeführt durch die Sprachmittler aller drei Stufen - zählt daher zu den Kernkompetenzen des ÖBH. Um diese Funktion weiterhin sicherstellen zu können, werden ausreichend sprachtechnisch geschulte Personen benötigt. Die Ausbildung und der Einsatz militärischer Sprachmittler (auch als Zusatzqualifikation) an Stelle des beliebten „Outsourcens“ von Leistungen ist somit keine Notlösung, sondern eine Vernunftentscheidung.

Oberst dhmfD Mag. Manfred Gratzer, MSD ist Referatsleiter des Sprachmittlerdienstes in der Abt FüU/SIII.

 

Sie sind Bundesheerangehörige(r), sprechen gut Deutsch sowie eine Nachbarsprache und sind eventuell an einer Sprachmittler-Tätigkeit interessiert?

Kontaktieren Sie bitte Oberst dhmfD Mag. Manfred F. Gratzer, MSD unter manfred.gratzer.6symbolbmlv.gvpunktat oder unter +43 50201 10 23 690.

 

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