• Veröffentlichungsdatum : 21.06.2019
  • – Letztes Update : 25.06.2019

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Heeresgliederung 2019

Jürgen Proprenter

Die Heeresgliederung 2019 wurde im Mai 2018 eingeleitet und mit den Kommandoübergaben im April 2019 in weiten Teilen abgeschlossen. Die Reduzierung von vier auf zwei operativ führende Kommanden beendet die 2016 initiierte "Landesverteidigung 21.1".

Heeresgliederung 2019

Die 2016 begonnene „Landesverteidigung 21.1“ in der Ära Hans Peter Doskozil wurde bereits vor der finalen Umsetzung eine historische Organisation. Mit dem Regierungswechsel und der Ministerweisung Nr. 258 im Jahr 2018 wurde die Heeresgliederung 2019 eingeleitet. Damit soll eine Stärkung der Truppe mit der Hauptaufgabe „Militärische Landesverteidigung“ erzielt werden, so wie es auch in der Ministerweisung Nr. 261 aus 2019 zur Zentralstellenorganisation mit den Worten „Stärkung der Truppe durch personelle Verschlankung der Zentralstelle“ zum Ausdruck kommt. Das Ziel einer Straffung der Führungs- und Verwaltungsstruktur wurde dabei bisher in einer Verminderung der Anzahl an Dienstbehörden und somit einer Reduzierung der Kommanden der oberen Führung (auch personell) umgesetzt, wobei dies unter weitgehender Nutzung bzw. Abstützung auf bestehende und ehemalige Organisationsstrukturen zu erfolgen hatte.

Am 20. Juni 2018 wurde im Ministerrat der Antrag hinsichtlich die Reorganisation des Österreichischen Bundesheeres beschlossen und mit der Ministerweisung Nr. 259 aus dem Jahr 2018 die „Heeresgliederung 2019“ angeordnet. Diese ist in ihrer Grundidee eine Renaissance der Heeresgliederung vor der Struktur „Landesverteidigung 21.1“.

Eckpunkte

Die zentralen Änderungen finden sich in der Kommandostruktur der oberen Führung, in der Gliederung der Brigaden sowie der nachgeordneten Elemente bei den Militärkommanden wieder. Mit April 2019 wurden das „Kommando Landstreitkräfte“ sowie das „Kommando Luftstreitkräfte“ wieder in ein „Kommando Streitkräfte“ (KdoSK), analog dem „Streitkräfteführungskommando“ wie es vor 2017 bestand, zusammengeführt und damit eine Reduzierung gegenüber der bisher geplanten Struktur erzielt. Diese operative Führungsebene wurde grundsätzlich nach dem „Joint-Modell“ strukturiert und bildet somit das gemeinsame Kommando für die nachgeordneten Land- und Luftbrigaden.

Aus dem „Kommando Logistik“ wurde das „Kommando Streitkräftebasis“ gebildet. Das seit 2017 aufgestellte „Kommando Führungsunterstützung und Cyber Defence“ wurde aufgelöst und verlor somit in weiterer Folge seine Kommandofunktion über die Führungsunterstützungsbataillone sowie seine Eigenschaft als Dienstbehörde. Die Umbenennung erfolgte in „IKT- und Cyber-Sicherheitszentrum“ (IKT&CySihZ). Alle strukturell erforderlichen Anpassungen sind derzeit noch in Bearbeitung. Grundsätzlich soll das IKT & CySihZ um die Abteilung IKT&Cybernutzungsmanagement erweitert werden, die für die Aufrechterhaltung der für den Normbetrieb notwendigen Vorgaben für IKT-Systeme und die Bereitstellung und Koordinierung der IKT-Services nach definierten „Service Levels“ vorgesehen ist. Die zentralen Aufgaben der Cybersicherheit, die bisher dem Bereich IKT-Technik zugeordnet waren, sollen künftig ebenfalls von einem eigenen Bereich (Militärisches Cyber Sicherheitszentrum) wahrgenommen und wesentlich erweitert werden. Die bis dahin dem „Kommando Führungsunterstützung und Cyber Defence“ nachgeordnete Führungsunterstützungsschule (FüUS) ist seit April 2019 ein eigener Standeskörper und somit kein Teil des IKT&CySihZ. Sowohl das IKT&CySihZ als auch die FüUS wurden bei der Einnahme der neuen Kommandostruktur dem Kommando Streitkräftebasis unterstellt.

Mit der Heeresgliederung 2019 wurde ebenso die Wiederherstellung von vier handlungsfähigen Landbrigaden und zwei Luftbrigaden, die im gesamten Fähigkeitsspektrum zum Einsatz kommen können, angeordnet. Die Stabsbataillone der Brigaden wurden auf die ursprüngliche Gliederung zurückgeführt, womit ihnen die für die Einsatz- und Kampfunterstützung der jeweiligen Brigade erforderlichen Fähigkeiten strukturell zugeordnet wurden, die sich an den Einsatzbedürfnissen zu orientieren haben. Die Umstrukturierung umfasste ebenfalls die Auflösung des Jägerbataillons 6, das bisher dem Militärkommando Tirol unterstellt war und die Reaktivierung des Stabsbataillons 6. Ebenso wurden die ABC-Abwehrkompanien, die durch die „LV21.1“ dem Kommando ABC-Abwehr unterstellt wurden, den Landbrigaden zugeordnet, die damit wieder über eine ABC-Abwehrkompanie innerhalb des Stabsbataillons verfügen. Durch die geänderte Unterstellung der ABC-Abwehrkompanien verbleibt eine ABC-Abwehrkompanie beim bisherigen „Kommando ABC-Abwehr und ABC-Abwehrschule“, das in ABC-Abwehrzentrum umbenannt wurde und nun dem KdoSK unmittelbar nachgeordnet ist. Laufende weiterführende Bearbeitungen sind vorgesehen. Ziel ist es, jeder Brigade die Elemente zur Verfügung zu stellen, die sie wieder zum Kampf der verbundenen Waffen befähigt.

Die Zuordnung von je einem Jägerbataillon zu einem Militärkommando wurde aufgehoben. Konkret betraf dies die Jägerbataillone 6, 8, 12 und 23, da von den zusätzlich geplanten Jägerbataillonen 1, 7 und 15 bisher jeweils lediglich eine Kompanie aufgestellt bzw. strukturiert wurde. Das Jägerbataillon 6 wurde, wie bereits oben beschrieben, aufgelöst und wieder als Stabsbataillon der 6. Gebirgsbrigade strukturiert. Das Jägerbataillon 12 sowie das Jägerbataillon 18 wurden Teil der 7. Jägerbrigade, das Jägerbataillon 23 Teil der 6. Gebirgsbrigade. Da die 3. Brigade (bisher „Kommando Schnelle Einsätze“, nun „Brigade Schnelle Kräfte“ - BSK) als Brigade mit „geschützter Mobilität“ zu strukturieren war, wurde das Jägerbataillon 17 (Straß) von der 7. Jägerbrigade zur 3. Brigade transferiert. Damit sollte sichergestellt werden, dass alle geschützten Jägerbataillone (ausgerüstet mit Mannschaftstransportpanzern und Allschutztransportfahrzeugen) in einer Brigade zusammengefasst sind. Das Jägerbataillon 8, das mit der „LV21.1“ aus dem Fliegerabwehrbataillon 3 und der 3. Kompanie des Jägerbataillons 26 entstanden ist, wird bis auf Weiteres dem Kommando Streitkräfte direkt unterstellt und kann als Force Provider sowie für Aufgaben der oberen taktischen Führung genutzt werden. Die zukünftigen Aufgaben und die Struktur des Jägerbataillons 8 sind derzeit noch in Beurteilung.

Die Gliederung der Jägerbataillone wurde strukturell harmonisiert, um Normaufgaben bei der Landesverteidigung erfüllen zu können. Konkret bedeutet dies, dass alle Jägerbataillone einheitlich in Kampf- sowie Kampfunterstützungseinheiten strukturiert wurden. Die ursprüngliche Unterscheidung der Jägerbataillone in drei unterschiedlichen Ausprägungen (Typ A, B und C), wie sie seit „LV21.1“ vorgenommen worden war, wurde somit verworfen und alle Jägerbataillone auf den Typ C (mit drei Jägerkompanien, davon eine Miliz sowie eine Kampfunterstützungskompanie) vereinheitlicht. Das Panzerbataillon verfügt künftig über drei präsente Kampfpanzerkompanien, den entsprechenden Führungs- und Aufklärungsanteilen und eine mobilzumachende 4. Kompanie. Die „Militärstreife und Militärpolizei“ die seit Herbst 2016 dem „Kommando Schnelle Einsätze“ unterstellt war, wurde mit 1. April 2019 in „Militärpolizei“ umbenannt und wird vom „Kommando Streitkräfte“ unmittelbar geführt. Ein möglicher Aufwuchs um zwei weitere Kompanien wird weiterverfolgt, allerdings sind konkrete Umsetzungsmaßnahmen noch nicht in Planung.

Es ist vorgesehen, jedem Militärkommando in der Endausbaustufe jeweils eine präsente Pioniersicherungskompanie zur Wahrnehmung der Fähigkeitsanforderung regionaler Assistenzeinsätze für die Katastrophenhilfe zuzuordnen. Als Kern dieser Neuorganisation werden die elf Baupionier- und Katastropheneinsatzzüge der Militärkommanden sowie die bereits vorhandenen 1. Jägerkompanien der Jägerbataillone 7 und 15 sowie die 2. Jägerkompanie des Jägerbataillons 6 in der Beurteilung berücksichtigt. In der Erstrealisierung ist zuerst eine Pioniersicherungskompanie für Oberösterreich, Tirol und Kärnten vorgesehen.

Mit der Auflösung des „Kommando Führungsunterstützung und Cyber Defence“ werden die Führungsunterstützungsbataillone 1 und 2 mit der Einnahme der geänderten Kommandostruktur dem „Kommando Streitkräfte“ direkt nachgeordnet. Die Kapazitäten und Fähigkeiten im Bereich Cyber und Cyberverteidigung, wie sie im „Kommando Führungsunterstützung und Cyber Defence“ konzentriert wurden, werden jedoch unabhängig von den Unterstellungs-verhältnissen aufrecht erhalten und weiterentwickelt.

Die Spezialeinsatzkräfte wurden als militärstrategischer Fähigkeitsträger direkt dem Generalstab unterstellt. Die Struktur des Jagdkommandos verfügt weiterhin über zwei präsente Task Groups.

Die großen (Luft)Verbände verbleiben weitestgehend in unveränderter Gliederung. Der Materialstab Luft (MSL), der bisher als Teil des „Kommandos Luftstreitkräfte“ vorgesehen war, wird dem „Kommando Streitkräfte“ unmittelbar unterstellt.

Änderungen im Bereich der Schulorganisation sind nicht vor Herbst 2019 vorgesehen, allerdings wurden, in Ergänzung zum Bereich ABC-Abwehr, Anpassungen hinsichtlich der strukturellen Zuordnung angeordnet. Die Führungsunterstützungsschule, bisher Teil des „Kommandos Führungsunterstützung und Cyber Defence“, wird, wie bereits oben beschrieben, als eigene Dienstelle außerhalb des „IKT- und Cyber-Sicherheitszentrums“ geführt und ist dem „Kommando Streitkräftebasis“, analog der Heereslogistikschule, nachgeordnet. Das Gebirgskampfzentrum inklusive der Ausbildungskompanie wurde wieder in die Struktur der Heerestruppenschule eingegliedert. Das Tragtierzentrum, das seit Anfang 2017 dem Gebirgs-kampfzentrum unterstellt war, wurde wieder Teil des neu aufgestellten Stabsbataillons 6.

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Bei den Militärkommanden ergeben sich (zusätzlich zur Aufhebung der Unterstellung der Jägerbataillone und der Aufstellung von Pioniersicherungskompanien) Änderungen im Bereich des militärischen Immobilienmanagements. Die Militärservicezentren, die ursprünglich Teil des Militärischen Immobilienmanagementzentrums waren, werden zukünftig in reduzierter Form (bundesländerbezogen) bei den Militärkommanden eingegliedert, wobei der Abschluss dieser Maßnahme aufgrund der hohen Komplexität erst für das Jahresende 2019 vorgesehen ist.

Im Bereich der Miliz soll die Grundidee der bisherigen Zuordnung der Milizverbände an präsente Verbände als „militärische Heimat“ aufrecht erhalten bleiben. Ein geplanter Aufwuchs gemäß „LV 21.1“ über den derzeit bereits realisierten Stand wird allerdings noch auf die ressourcenmäßige Machbarkeit geprüft. Die Mobilmachungsverantwortung bleibt grundsätzlich, mit geringen strukturellen Anpassungen, unverändert.

Oberst Jürgen Proprenter ist Leiter des Referates Organisationsplanentwicklung Grundorganisation in der Organisationsabteilung des BMLV.

 

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