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Navigation Warfare − 4/2017 (360)

 

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Editorial

Der Begriff der Landesverteidigung hat angesichts veränderter hybrider Konfliktformen gegenüber der Zeit des „Kalten Krieges“ eine völlig neue Bedeutung gewonnen.

Möglicherweise sind diese neuen Bedrohungen aber besser beherrschbar, als die nachhaltige Verzögerung eines in mehreren Staffeln angreifenden mechanisierten Feindes im Szenario der Raumverteidigung um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts. Dies setzt allerdings die „Ausrichtung des Bundesheeres auf die Hauptaufgaben: Schutz der Bevölkerung, ihrer Lebensgrundlagen und der staatlichen Handlungsfähigkeit vor hybriden Bedrohungen“ voraus, wie sie in einem im November 2017 publizierten Positionspapier des Generalstabs zur Weiterentwicklung der Landesverteidigung gefordert wird.

Neben der Militärischen Landesverteidigung spricht der Generalstab die Handlungsfelder „Effektiver Grenzschutz“, „Cyberangriffe“, „Systemischer Terrorismus“, „Abwehr von Gefahren aus der Luft“, „Bevölkerungsschutz“, „Internationales Engagement“, „Wehrdienst und Miliz“, „Verteidigungsforschung“, „Strategische Handlungsreserve“ und „Ressourcen“ an.

Im Handlungsfeld „Effektiver Grenzschutz“ wird etwa die Bereitstellung von „500 Soldaten für den Schutz der europäischen Außengrenzen“ als Ziel formuliert. In diesem Bereich hat sich das ÖBH bestens bewährt (vgl. TD-Hefte 5 und 6/2008 „902 Wochen und ein Tag“). Um diese Expertise allerdings auch im EU-Ausland umsetzen zu können, ist die Anpassung von Gesetzen notwendig - neben der Anhebung des Verteidigungsbudgets auf ein Prozent des Bruttoinlandsproduktes ein Punkt im Handlungsfeld „Ressourcen“. Insgesamt wurde ein spannendes Grundlagenpapier zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge vorgelegt, das TRUPPENDIENST-Leser unter www.truppendienst.com abrufen können.

Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern Frohe Festtage und ein erfolgreiches Neues Jahr!

Oberst dhmtD Mag. Dr. Jörg Aschenbrenner

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